In diesem Video erfahren Sie, wie Sie den Entlastungsbetrag auch für Nachbarn oder Bekannte nutzen können und nicht nur für „anerkannte“ Dienste wie z.B. ambulante Pflegegdienste.
Das Zauberwort heißt „Nachbarschaftshilfe“. Wenn Sie in NRW leben, können Sie so die Vergütung, die Sie an einen Bekannten für z.B. Hilfe im Haushalt gezahlt haben, zurückerhalten.
Bedingung: Der Bekannte macht die Haushaltshilfe nur für Sie, also nicht noch erwerbsmäßig für andere Personen und der Stundenlohn darf nicht über 8€ liegen.
Alles Weitere zur Nachbarschaftshilfe in diesem Video: